Schutzkonzept

Schutz, Beteiligung und Vertrauen

Die Talentefabrik soll jungen Menschen einen verlässlichen Raum bieten, in dem sie sich entwickeln, beteiligen, zurückziehen und jederzeit Hilfe suchen können.

Unsere Grundhaltung

Schutz ist Teil des Alltags

Schutz entsteht durch klare Zuständigkeiten, verlässliche Ansprechpersonen, verständliche Regeln, respektvolle Kommunikation und ernst genommene Rückmeldungen. Hilfe und eine erreichbare zuständige Stelle sind in der Talentefabrik jederzeit gewährleistet.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Kommunikations- und Teilhabebedarfen junger Menschen mit Hörbehinderung. Informationen, Beteiligungswege und Hilfsangebote müssen verständlich, barrierearm und tatsächlich nutzbar sein.

Vertraulicher Kontakt Kontakt zum Schutzbeauftragten schutz@talentefabrik.de

Grundlinien

Was Schutz in der Talentefabrik bedeutet

01

Verlässliche Beziehungen

Feste Bezugspersonen, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Entscheidungen schaffen Orientierung und Vertrauen.

02

Privatsphäre und Rückzug

Eigene Zimmer, geschützte Wohnbereiche sowie klare Besuchs- und Zutrittsregeln unterstützen Sicherheit und persönliche Grenzen.

03

Barrierefreie Kommunikation

Informationen, Gespräche und Hilfswege werden so gestaltet, dass Hörbehinderung und individuelle Kommunikationsbedürfnisse berücksichtigt werden.

04

Schutz vor Grenzverletzungen

Ausgrenzung, Mobbing, Diskriminierung, Gewalt, unangemessenes Verhalten und Überforderung werden nicht hingenommen.

05

Beteiligung und Mitsprache

Junge Menschen wirken an ihrem Alltag, an Regeln und an Entscheidungen mit, die sie unmittelbar betreffen.

06

Leistung ohne Anpassungsdruck

Sport, Bildung und Talententfaltung sollen Entwicklung ermöglichen. Sie dürfen nicht zu Überforderung oder zum Verlust des geschützten Kommunikationsraums führen.

Vier Ebenen

Das Schutzsystem der Talentefabrik

Anliegen, Beschwerden und Hinweise auf mögliche Pflicht- oder Grenzverletzungen können an jede Stelle des Schutzsystems gerichtet werden. Niemand muss einen bestimmten Dienstweg einhalten. Die angesprochene Stelle prüft zunächst, ob sofortige Schutzmaßnahmen erforderlich sind, und leitet das Anliegen vertraulich an die Schutzstelle weiter.

1

Unmittelbare Alltagsebene

Betreuer, Trainer oder Mentor

Für Bewohner sind die zuständigen Betreuer des jeweiligen Flurs oder Wohnbereichs die primären Ansprechpersonen. Wer ausschließlich an einer Entfaltung teilnimmt, kann sich an den verantwortlichen Trainer oder Mentor wenden.

2

Bereichsleitung

Internat oder zuständiger Fachbereich

Die Bereichsleitungen sind über feste Funktionsadressen erreichbar, etwa die Internatsleitung unter internat@talentefabrik.de. Für andere Bereiche gilt die jeweils veröffentlichte Funktionsadresse.

3

Schutzstelle und Fallsteuerung

Schutzbeauftragter

Die Fallkoordination liegt grundsätzlich bei der Schutzperson. Hinweise können jederzeit direkt an schutz@talentefabrik.de gerichtet werden.

4

Institutsleitung

Dekanat

Das Dekanat ist die übergeordnete interne Eskalationsstelle und über dekanat@talentefabrik.de erreichbar. Es ist nicht die reguläre erste Anlaufstelle für Schutzanliegen.

Akute Gefährdung

Sofort handeln, wenn Schutz nicht warten kann

Jede Person im Schutzsystem ist berechtigt und verpflichtet, erforderliche sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen. Eine vorherige Freigabe ist nicht erforderlich, wenn ein Abwarten die Gefährdung erhöhen könnte.

Die Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und auf das notwendige Maß begrenzt sein. Die zuständige Stelle wird anschließend unverzüglich informiert.

Interne Soforthilfe Ständig besetzte Erreichbarkeit des jeweiligen Hauses

Die Hauskontakte werden den Bewohnern und Sorgeberechtigten unmittelbar bekannt gegeben.

Medizinische Hilfe 08:00–16:00 Uhr Arzt am Standort · intern 302

Sofern die Situation dies zulässt. Bei Lebensgefahr oder wenn Abwarten nicht vertretbar ist, immer sofort 112.

Öffentliche Notrufe 112 Rettungsdienst · 110 Polizei

Interne Meldewege ersetzen den öffentlichen Notruf nicht.

Unabhängige Anlaufstelle

Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen

Die Ombudsstelle steht außerhalb der Talentefabrik. Junge Menschen, Erziehungsberechtigte und Bezugspersonen können sie jederzeit unabhängig von den internen Schutz- und Eskalationswegen kontaktieren.

Sie informiert über Rechte, berät unabhängig und unterstützt bei Konflikten oder Beschwerden im Zusammenhang mit Jugendhilfe, Betreuung und Unterbringung.

beratung@h-ost.de 069 6772 77 72 Telefonisch mittwochs, 13:00–16:00 Uhr Zur Ombudsstelle Hessen

Beteiligung

Junge Menschen werden gehört

Beteiligung ist Teil des Schutzes. Vorgesehen sind regelmäßige Besprechungen, verständliche Feedbackwege und eine alters- und entwicklungsangemessene Mitwirkung bei Alltagsregeln, Tagesstruktur, Freizeit, Wohnen und persönlichen Entwicklungsschritten.

Schutzraum

Teilhabe ohne erneute Anpassung

Im Mittelpunkt stehen junge Menschen mit Hörbehinderung und ihr sicherer Wohn-, Entwicklungs- und Kommunikationsraum. Offenheit darf nicht dazu führen, dass sie erneut in eine Minderheiten- oder Anpassungsposition geraten.