Verlässliche Beziehungen
Feste Bezugspersonen, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Entscheidungen schaffen Orientierung und Vertrauen.
Schutzkonzept
Die Talentefabrik soll jungen Menschen einen verlässlichen Raum bieten, in dem sie sich entwickeln, beteiligen, zurückziehen und jederzeit Hilfe suchen können.
Unsere Grundhaltung
Schutz entsteht durch klare Zuständigkeiten, verlässliche Ansprechpersonen, verständliche Regeln, respektvolle Kommunikation und ernst genommene Rückmeldungen. Hilfe und eine erreichbare zuständige Stelle sind in der Talentefabrik jederzeit gewährleistet.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Kommunikations- und Teilhabebedarfen junger Menschen mit Hörbehinderung. Informationen, Beteiligungswege und Hilfsangebote müssen verständlich, barrierearm und tatsächlich nutzbar sein.
Grundlinien
Feste Bezugspersonen, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Entscheidungen schaffen Orientierung und Vertrauen.
Eigene Zimmer, geschützte Wohnbereiche sowie klare Besuchs- und Zutrittsregeln unterstützen Sicherheit und persönliche Grenzen.
Informationen, Gespräche und Hilfswege werden so gestaltet, dass Hörbehinderung und individuelle Kommunikationsbedürfnisse berücksichtigt werden.
Ausgrenzung, Mobbing, Diskriminierung, Gewalt, unangemessenes Verhalten und Überforderung werden nicht hingenommen.
Junge Menschen wirken an ihrem Alltag, an Regeln und an Entscheidungen mit, die sie unmittelbar betreffen.
Sport, Bildung und Talententfaltung sollen Entwicklung ermöglichen. Sie dürfen nicht zu Überforderung oder zum Verlust des geschützten Kommunikationsraums führen.
Vier Ebenen
Anliegen, Beschwerden und Hinweise auf mögliche Pflicht- oder Grenzverletzungen können an jede Stelle des Schutzsystems gerichtet werden. Niemand muss einen bestimmten Dienstweg einhalten. Die angesprochene Stelle prüft zunächst, ob sofortige Schutzmaßnahmen erforderlich sind, und leitet das Anliegen vertraulich an die Schutzstelle weiter.
Unmittelbare Alltagsebene
Für Bewohner sind die zuständigen Betreuer des jeweiligen Flurs oder Wohnbereichs die primären Ansprechpersonen. Wer ausschließlich an einer Entfaltung teilnimmt, kann sich an den verantwortlichen Trainer oder Mentor wenden.
Bereichsleitung
Die Bereichsleitungen sind über feste Funktionsadressen erreichbar, etwa die Internatsleitung unter internat@talentefabrik.de. Für andere Bereiche gilt die jeweils veröffentlichte Funktionsadresse.
Schutzstelle und Fallsteuerung
Die Fallkoordination liegt grundsätzlich bei der Schutzperson. Hinweise können jederzeit direkt an schutz@talentefabrik.de gerichtet werden.
Institutsleitung
Das Dekanat ist die übergeordnete interne Eskalationsstelle und über dekanat@talentefabrik.de erreichbar. Es ist nicht die reguläre erste Anlaufstelle für Schutzanliegen.
Akute Gefährdung
Jede Person im Schutzsystem ist berechtigt und verpflichtet, erforderliche sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen. Eine vorherige Freigabe ist nicht erforderlich, wenn ein Abwarten die Gefährdung erhöhen könnte.
Die Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und auf das notwendige Maß begrenzt sein. Die zuständige Stelle wird anschließend unverzüglich informiert.
Die Hauskontakte werden den Bewohnern und Sorgeberechtigten unmittelbar bekannt gegeben.
Sofern die Situation dies zulässt. Bei Lebensgefahr oder wenn Abwarten nicht vertretbar ist, immer sofort 112.
Interne Meldewege ersetzen den öffentlichen Notruf nicht.
Unabhängige Anlaufstelle
Die Ombudsstelle steht außerhalb der Talentefabrik. Junge Menschen, Erziehungsberechtigte und Bezugspersonen können sie jederzeit unabhängig von den internen Schutz- und Eskalationswegen kontaktieren.
Sie informiert über Rechte, berät unabhängig und unterstützt bei Konflikten oder Beschwerden im Zusammenhang mit Jugendhilfe, Betreuung und Unterbringung.
Beteiligung
Beteiligung ist Teil des Schutzes. Vorgesehen sind regelmäßige Besprechungen, verständliche Feedbackwege und eine alters- und entwicklungsangemessene Mitwirkung bei Alltagsregeln, Tagesstruktur, Freizeit, Wohnen und persönlichen Entwicklungsschritten.
Schutzraum
Im Mittelpunkt stehen junge Menschen mit Hörbehinderung und ihr sicherer Wohn-, Entwicklungs- und Kommunikationsraum. Offenheit darf nicht dazu führen, dass sie erneut in eine Minderheiten- oder Anpassungsposition geraten.